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Kleingartenverein
"Nord" e.V. Dresden
Im Stadtverband
"Dresdner Gartenfreunde" e.V.
Abwasser
Abwasser und Fäkalien im Kleingarten
Informationen und Hinweise für Vorstände und Pächter in Kleingartenvereinen der
Landeshauptstadt Dresden
Stadtverband „Dresdner Gartenfreunde“ e.V. in Abstimmung mit Stadtentwässerung Dresden,
Umweltamt - Untere Wasserbehörde – und Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft
der Landeshauptstadt Dresden
Abwasser und Fäkalien im Kleingarten
Der Umgang mit Abwasser unterliegt strengen gesetzlichen Regelungen. Abwasser ist durch seinen
Gebrauch in seinen Eigenschaften verändertes Wasser und muss ordnungsgemäß gesammelt und einer fachgerechten Reinigung zugeführt werden. Es gilt das Gebot der Abwasservermeidung.
Umsetzung in den Dresdner Kleingartenvereinen
Die Ausbringung bzw. Versickerung von Abwasser/Fäkalabwasser jeglicher Art in der Parzelle oder anderweitig im Vereinsgelände - auch von getrennt erfasstem Urin und Fäkalien aus Trenntoiletten – ist nicht erlaubt.
Drei Möglichkeiten gibt es zur gesetzeskonformen Entsorgung von Fäkalien:
Punkte 1 und 2 entfallen aus Platzgründen.
Wir haben das Glück, daß wir in einer Parzelle einen Abwasser Revisionsschacht mit Anbindung an die Kanalisation auf der Arno-Holz-Allee haben.
Das Genehmigungsverfahren zur Nutzung dieser Abwasseranlage hat es in sich.
Zur Nutzung dieser Anlage ist ein sogenannter Umnutzungsantrag notwendig. ( abgeschlossen )
Daraufhin hat die Stadtentwässerung, nachdem der Linienplan Abwasser von der Bundesnetzagentur eingeholt wurde, eine Kanalbefahrung zwischen den Revisionsschächten auf der Arno-Holz-Allee und der Gartenanlage durchgeführt, ihren Schacht saniert (falsches Datum im Protokoll), Fehler in der Leitung festgestellt und uns die Genehmigung zur Benutzung dieses Kanales unter Erteilung von Auflagen erteilt.







Bei der Besichtigung bekamen wir den Hinweis, daß es möglich ist, in unseren Revisionsschacht ein sogenanntes Absturzbauwerk einzubauen.
Dadurch ist es möglich, den Zugang zur Abkippstation für die Gartenfreunde zu erleichtern, der sonst nur durch 2 Parzellen hindurch möglich gewesen wäre.
Diese Änderung wurde der Stadtenwässerung mitgeteilt.
Hier das Dokument zum Absturzbauwerk

Hier der Schaden im Kanalrohr
Die Bilder des Städtischen Revisionsschachtes
mit defekter Schachtsohle.
Laut Protokoll wurde von uns diese Reparatur gefordert. Allerdings ist hier nicht unser Schacht abgebildet.
Die Schachtsohle wurde im Dezember 2024 durch die Stadtentwässerung saniert.
Die Bilder unseres Revisionsschachtes (sauber und in Ordnung) sowie des Schadens im Abflusskanal, ca. 1m von unserem Schacht entfernt.
Es ergeht ein Bescheid zur Nutzungsgenehmigung
mit der Auflage, den Schaden am Abwasserrohr beheben zu lassen.
Nach Sanierung des schadhaften Kanales durch die Firma RohrStar Elbflorenz GmbH und der Fertigstellungsanzeige an die Abwasserwirtschaft
bekamen wir nach einer erneuten Besichtigung die Einleitungserlaubnis.
Die Einleitgenehmigung wurde erteilt mit der Auflage, für den Kanalanschluss eine Dichtheitsprüfung nachzureichen.
Dass in der Genehmigung das Kreuzchen in Punkt 1.2 anstatt in Punkt 1.3 gesetzt wurde, spielt hierbei keine Rolle mehr.

Das ist der derzeitige Stand der Dinge. Wir werden also im kommenden Frühjahr mit den Bauarbeiten beginnen, um bis Ende 2026 alle diesbezüglichen Forderungen erfüllen zu können.
Über den Fortschritt aktuell auf dieser Seite.
Hier noch der Film zur Kamerabefahrung nach der Reparatur.
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