Abwasser

Abwasser und Fäkalien im Kleingarten

 

Informationen und Hinweise für Vorstände und Pächter in Kleingartenvereinen der

Landeshauptstadt Dresden

 

Stadtverband „Dresdner Gartenfreunde“ e.V. in Abstimmung mit Stadtentwässerung Dresden,

Umweltamt - Untere Wasserbehörde – und Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft

der Landeshauptstadt Dresden

 

Abwasser und Fäkalien im Kleingarten

 

Der Umgang mit Abwasser unterliegt strengen gesetzlichen Regelungen. Abwasser ist durch seinen

Gebrauch in seinen Eigenschaften verändertes Wasser und muss ordnungsgemäß gesammelt und einer fachgerechten Reinigung zugeführt werden. Es gilt das Gebot der Abwasservermeidung.

 

Umsetzung in den Dresdner Kleingartenvereinen

 

Die Ausbringung bzw. Versickerung von Abwasser/Fäkalabwasser jeglicher Art in der Parzelle oder anderweitig im Vereinsgelände - auch von getrennt erfasstem Urin und Fäkalien aus Trenntoiletten – ist nicht erlaubt.


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Drei Möglichkeiten gibt es zur gesetzeskonformen Entsorgung von Fäkalien:

  1. Errichtung einer zentralen Fäkaliengrube
  2. Errichtung einer zentralen Toilettenanlage mit überirdischem Fäkalientank
  3. Errichtung einer Abkippstation mit Anbindung an die öffentliche Kanalisation.


Punkte 1 und 2 entfallen aus Platzgründen.


Wir haben das Glück, daß wir in einer Parzelle einen Abwasser Revisionsschacht  mit Anbindung an die Kanalisation auf der Arno-Holz-Allee haben.

Das Genehmigungsverfahren zur Nutzung dieser Abwasseranlage hat es in sich.


Zur Nutzung dieser Anlage ist ein sogenannter Umnutzungsantrag notwendig. ( abgeschlossen )


Daraufhin hat die Stadtentwässerung, nachdem der Linienplan Abwasser von der Bundesnetzagentur eingeholt wurde, eine Kanalbefahrung zwischen den Revisionsschächten auf der Arno-Holz-Allee und der Gartenanlage durchgeführt, ihren Schacht saniert (falsches Datum im Protokoll), Fehler in der Leitung festgestellt und uns die Genehmigung zur Benutzung dieses Kanales unter Erteilung von Auflagen erteilt.


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Bei der Besichtigung bekamen wir den Hinweis, daß es möglich ist, in unseren Revisionsschacht ein sogenanntes Absturzbauwerk einzubauen.

Dadurch ist es möglich, den Zugang zur Abkippstation für die Gartenfreunde zu erleichtern, der sonst nur durch 2 Parzellen hindurch möglich gewesen wäre.

Diese Änderung wurde der Stadtenwässerung mitgeteilt.


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Hier das Dokument zum Absturzbauwerk

Hier der Schaden im Kanalrohr













Die Bilder des Städtischen Revisionsschachtes

mit defekter Schachtsohle.

Laut Protokoll wurde von uns diese Reparatur gefordert. Allerdings  ist hier nicht unser Schacht abgebildet.

Die Schachtsohle wurde im Dezember 2024 durch die Stadtentwässerung saniert.






Die Bilder unseres Revisionsschachtes (sauber und in Ordnung) sowie des Schadens im Abflusskanal, ca. 1m von unserem Schacht entfernt.

Es ergeht ein Bescheid zur Nutzungsgenehmigung

mit der Auflage, den Schaden am Abwasserrohr beheben zu lassen.


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Nach Sanierung des schadhaften Kanales durch die Firma RohrStar Elbflorenz GmbH und der Fertigstellungsanzeige an die Abwasserwirtschaft

bekamen wir nach einer erneuten Besichtigung die Einleitungserlaubnis.


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Die Einleitgenehmigung wurde erteilt mit der Auflage, für den Kanalanschluss eine Dichtheitsprüfung nachzureichen.

Dass in der Genehmigung das Kreuzchen in Punkt 1.2 anstatt in Punkt 1.3 gesetzt wurde, spielt hierbei keine Rolle mehr.


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Das ist der derzeitige Stand der Dinge. Wir werden also im kommenden Frühjahr mit den Bauarbeiten beginnen, um bis Ende 2026 alle diesbezüglichen Forderungen erfüllen zu können.


Über den Fortschritt aktuell auf dieser Seite.

Hier noch der Film zur Kamerabefahrung nach der Reparatur.