Freie Gärten

Freie Gärten

In unserer Gartensparte sind zur Zeit keine freien Gärten.

Der Verein führt eine Warteliste.

Interessenten für einen Kleingarten können sich über einen Aufnahmeantrag vormerken lassen.


Wie bekomme ich einen Kleingarten?


Die Entscheidung für einen Kleingarten sollte erst nach gründlicher Überlegung getroffen werden.

Denn nicht das Sonnen, Grillen oder Feiern steht im Vordergrund,

sondern zuerst die Bewirtschaftung gemäss den gesetzlichen Rahmenbedingungen. Die Bedingungen zur Bewirtschaftung eines Kleingartens regeln das Bundeskleingartengesetz und die Rahmenkleingartenordnung des Landes Sachsen, die uns bei deren Einhaltung die Gemeinnützigkeit und damit auch den Bestand der Kleingartenanlage garantieren.

Folgende Fragen sollte man sich im Vorfeld stellen, bevor die

Verantwortung für eine “Scholle” übernommen wird:

 

- Habe ich Zeit für die Gartenarbeit?

          > Ein Kleingarten bedeutet ziemlich viel Arbeit.

          > Ein Kleingarten bedeutet ziemlich viel Arbeit.

          > Ein Kleingarten bedeutet ............ na Sie wissen                   schon.

          > Der Besuch des Gartens nur an den Wochenenden

             um dann mit der Pflege der Parzelle jedesmal von

             vorn zu  beginnen, wird irgendwann zur Last und die

             Freude  am Gärtnern schwindet.

          > Selbst angebautes Gemüse benötigt regelmäßige

             Pflege um auch in dessen Genuss zu kommen.

          > Denn nichts ist leckerer als Obst und Gemüse,

             welches ökologisch erzeugt und frisch geerntet,

             verzehrt oder für den Winter konserviert

             werden kann.         

- Bin ich bereit, mich in die Gemeinschaft des Vereines

  einzubringen und eventuell sogar eine ehrenamtliche

  Funktion zu übernehmen ?

- Kann ich mir den Garten und seine laufenden Kosten

  leisten?

 

Bleibt es bei der Entscheidung "pro" Kleingarten, dann ist als erstes eine schriftliche Bewerbung an den Verein notwendig.

Diesen senden Sie bitte an die rechts stehende Kontaktadresse.

Auch wenn wir in der Regel keine freien Gärten haben, können Sie aber dennoch einen Aufnahmeantrag stellen.

Bei einem frei werdenden Garten werden Sie dann benachrichtigt.

Für den Garten / die Parzelle wird in der Folge ein Unterpachtvertrag mit Ihnen geschlossen.

Allerdings können nur Vereinsmitglieder einen solchen Pachtvertrag abschliessen.

Das bedeutet, Sie werden Mitglied im

Kleingartenverein “Nord” e.V..


Dokumente:

   

 Aufnahmeantrag


 Rahmenkleingartenordnung




Kontaktadresse :


Dietmar Leubner

Jägerstr. 32

01099 Dresden


mail@kgvnord-dd.de